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Ανακαινίζω 2026 – was das neue „Εξοικονομώ“ umfasst

Alles Wissenswerte zum neuen Programm «Ανακαινίζω». Zuschuss bis 90% und 36.000€ für alte und leerstehende Immobilien. Kriterien und Voraussetzungen!

Das neue «Ανακαινίζω» („Ich renoviere“): Zuschuss bis 90% für alte und leerstehende Häuser – der komplette Leitfaden


Der Countdown für das neue, wegweisende Programm «Ανακαινίζω» hat begonnen. Mit einem Gesamtbudget von 500 Mio. Euro bringt das Ministerium für Nationale Wirtschaft und Finanzen das erste Programm in Europa auf den Weg, das in erster Linie auf die praktische Renovierung und erst in zweiter Linie auf die energetische Aufwertung abzielt und damit den Beschränkungen der älteren Programme vom Typ «Εξοικονομώ» („Ich spare“) ein Ende setzt.


Ob Sie eine leerstehende Wohnung haben, die Sie vermieten möchten, oder in einem alten Haus wohnen, das eine grundlegende Instandsetzung braucht – das neue Programm bietet Zuschüsse von bis zu 36.000 Euro.


Sehen wir uns die Schritte, die Voraussetzungen und die großen Änderungen, die es mit sich bringt, im Detail an.



📅 Der Zeitplan: Was Sie tun müssen und wann


Das Aufnahmeverfahren erfolgt in zwei klar getrennten Phasen und gibt den Interessierten die nötige Zeit zur Vorbereitung:


  1. Ab dem 15. Juni 2026 (Phase der Förderfähigkeit): Die Plattform auf gov.gr ist in Betrieb; dort stellt der Eigentümer die Bescheinigung der Förderfähigkeit (Βεβαίωση Επιλεξιμότητας) selbst mit Taxisnet-Zugangsdaten aus.
  2. Ab dem 1. September (Einreichung der Anträge): Die offizielle Einreichung der Anträge durch die Begünstigten beginnt.


Achtung - grundlegende Voraussetzung: Wenn Sie feststellen, dass Sie förderfähig sind, müssen Sie umgehend zur Ausstellung eines Energieausweises (ΠΕΑ) übergehen, der für den endgültigen Antrag im September erforderlich ist.


💰 Die Fördersummen & die große Neuerung bei den Auszahlungen


Das «Ανακαινίζω» ist so konzipiert, dass es die Kosten des Marktes realistisch abdeckt:

  1. Obergrenze: Der Zuschuss wird mit einer Grenze von 300 Euro pro Quadratmeter gewährt.
  2. Maximale Förderung: Der Gesamtbetrag kann bis zu 36.000 Euro pro Wohnung erreichen.
  3. Fördersätze: Sie beginnen bei 80% und reichen bis 90% der förderfähigen Kosten.
  4. Extra-Bonus (+5%): Vorgesehen ist ein Aufschlag für Familien mit drei Kindern und kinderreiche Familien, für Haushalte mit Menschen mit Behinderung (ΑμεΑ) sowie für Wohnungen in Insel- oder Bergregionen.


Die große Veränderung: Schluss mit dem monatelangen Warten auf die Bezahlung der Handwerksbetriebe. Nach Angaben des Ministeriums wird das Geld des Zuschusses auf ein spezielles Sperrkonto eingezahlt. So werden die Fachleute mit der Einreichung der Rechnungen unmittelbar bezahlt!


🏠 Welche Immobilien und welche Eigentümer sind teilnahmeberechtigt?


Das Programm betrifft Wohnungen mit einer Fläche von bis zu 120 m², deren Baugenehmigung bis zum 31. Dezember 1990 erteilt wurde.


Es deckt zwei Kategorien von Immobilien ab:

  1. Leerstehende Häuser: Wohnungen, die seit mindestens 2 Jahren geschlossen (leer) stehen.
  2. Selbstgenutzte Wohnungen: Wohnungen, in denen ihre Eigentümer bereits wohnen.


Die Einkommenskriterien (auf Basis von «Σπίτι Μου 2», wörtlich „Mein Zuhause“)

Alleinstehende: Bis zu 25.000 Euro.

Paare (verheiratet oder mit eingetragener Lebenspartnerschaft): Bis zu 35.000 Euro (erhöht um 5.000 Euro für jedes Kind).

Einelternfamilien: Bis zu 39.000 Euro (mit zusätzlichen 5.000 Euro für jedes Kind nach dem ersten).


🛠️ Welche Arbeiten werden finanziert? (Endlich eine echte Renovierung!)


Anders als in der Vergangenheit liegt das Gewicht auf den Reparaturen, die ein Haus bewohnbar machen. Die allgemeinen Renovierungsarbeiten können bis zu 90% Ihres Gesamtbudgets ausschöpfen.


Förderfähige Renovierungsausgaben:

  1. Vollständiger Austausch der Sanitär- und Elektroinstallationen.
  2. Komplette Badsanierung und Austausch der Fliesen.
  3. Malerarbeiten (Anstricharbeiten) und Beseitigung von Schäden.


Energetische Maßnahmen (eingeschränkt):

Arbeiten wie die Installation eines Solarboilers oder der Austausch der Fenster und Türen bleiben förderfähig, umfangreiche Maßnahmen sind jedoch nicht erforderlich. Ihre Kosten dürfen 20% bis 30% Ihrer Gesamtausgaben nicht übersteigen.


⚠️ Die Verpflichtung über 3 Jahre


Um diese großzügige Förderung zu erhalten, gibt es eine grundlegende Verpflichtung gegenüber dem Staat:

Altes neoklassizistisches Gebäude mit bröckelndem Putz, freiliegenden Ziegeln und leeren Fensteröffnungen — ein leerstehendes Haus vor der Sanierung.
  1. Wenn Sie eine leerstehende Immobilie renovieren, sind Sie verpflichtet, sie für mindestens 3 Jahre zur langfristigen Vermietung anzubieten (oder bewohnen zu lassen).
  2. Wenn Sie Ihr selbstgenutztes Haus renovieren, muss es für denselben Zeitraum (3 Jahre) Ihr Hauptwohnsitz bleiben.


Das «Ανακαινίζω» ist die größte Chance der letzten Jahre, Ihrem Eigentum Wert zu verleihen. Die Bescheinigung der Förderfähigkeit wird vom Eigentümer selbst auf gov.gr mit Taxisnet-Zugangsdaten ausgestellt, und die Finanzierungsanträge beim ΤΕΕ beginnen am 1. September 2026. Unser Büro übernimmt eine begrenzte Anzahl von Akten — nur für Immobilien, die bereits über eine Bescheinigung der Förderfähigkeit verfügen.


Lesen Sie den vollständigen Leitfaden «Ανακαινίζω 2026» und was unser Büro übernimmt →


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